Meine Allgemeine Geschäftsbedingungen

Das Vertrauensverhältnis zwischen mir und meinen Kunden/Kundinnen, Klienten/Klientinnen und Patienten/Patientinnen steht für mich an erster Stelle, ob Kind, Jugendlicher oder Erwachsener. Das Vertrauen ist eine Voraussetzung dafür, dass eine Therapie oder Beratung erfolgreich durchgeführt werden kann. Erst ein vertrauensvolles, offenes und ehrliches Gespräch kann eine Therapie ermöglichen und lässt Therapieziele realistisch erreichen.

Das Vertrauensverhältnis wird wie folgt geschützt:

Als Psychotherapeut stehe ich unter dem Berufsgeheimnis und unter der Schweigepflicht. Der Bundesrat setzte das Bundesgesetz über die Psychologieberufe per 01. April 2013 in Kraft. Als Psychotherapeut stehe ich mit meiner Arbeit als erstes unter diesem Gesetz. Mit dem neuen Gesetz werden geschützte Berufsbezeichnungen eingeführt und die Aus- und Weiterbildung, sowie die Berufsausübung der Psychotherapeuten geregelt. Unter dem Link können Sie das Psychologiegesetz im Detail anschauen bzw. herunterladen. Als Psychologe und Psychotherapeut bin ich dem Berufsgeheimnis gemäss Strafgesetzbuch (Art. 321 StGB) unterstellt. Das Gesetz schützt somit das Vertrauensverhältnis zwischen mir und meinen Kunden, Klienten sowie Patienten.
Dank diesem neuen Gesetz kann ich mich als Psychotherapeuten auch auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen.
Zweitens stehe ich als Mitglied des Berufsverbandes der Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen FSP unter den ethischen Grundsätzen der Berufsordnung FSP, welche Sie unter dem Link, detailliert anschauen und herunterladen können.
Jede Person in einem psychotherapeutischen Setting hat zudem Anspruch auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens und den Schutz der Persönlichkeit. Dieses Grundrecht wird sowohl durch die Bundesverfassung (BV) wie auch die europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) geschützt.

Meine psychotherapeutischen Leistungen können wie folgt abgerechnet bzw. bezahlt werden:

Von den Krankenkassen (santésuisse) und der Invalidenversicherung bin ich anerkannter Psychotherapeut. Sie können die Psychotherapie durch eine Zusatzversicherung (ZVG) oder durch die Grundversicherung (KVG) abrechnen. Wenn die Leistungen über die Grundversicherung laufen sollen, bekommen Sie eine Tarmed-Abrechnung, da ich mit einer Psychiaterin zusammenarbeite und die Therapie unter dem Label „delegierte Psychotherapie“ durchgeführt werden kann. Der Selbstbehalt beträgt dann für Sie 10%.
Die Invalidenversicherung übernimmt bei Minderjährigen und angemeldeten Klienten/Klientinnen, die eine Verfügung von medizinischen Massnahmen haben, die gesamten Kosten.
Die Leistungen können jederzeit auch privat oder durch andere Kostenträger abgerechnet werden, wie z.B. durch den Kindes- und Erwachsenenschutz, einen Sozialdienst oder die Opferhilfe.

Zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen gehört für mich selbstverständlich auch, dass die Kunden, Klienten und Patienten Ihre, mit mir vereinbarten Termine wahrnehmen oder sich mindestens 24 Stunden im Voraus abmelden bzw. einen neuen Termin vereinbaren. Sollten Termine mehrmals unentschuldigt nicht wahrgenommen werden, muss ich leider die versäumten Termine in Rechnung stellen.